Versicherungspflicht in Herzgruppen
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet im Punkt 17.2 alle Träger der Rehabilitationssport-
gruppen zum Abschluss einer pauschalen Unfallversicherung für die Teilnehmer am Übungsbetrieb, sofern nicht bereits eine Sportversicherung besteht.
Im Ernstfall kann das Fehlen einer Unfallversicherung zur Rückforderung der durch den Kostenträger bezahlten Vergütungen führen.
- Die Sportversicherung bietet eine Versicherung für Nichtmitglieder an ( Präventions-Kurse, Schnupperangebote, Sportfeste usw.)
- Achtung: Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Nichtmitglieder in Rehabilitationssportgruppen!
- Auf Antrag beim Versicherungsbüro des Landessportbundes können diese Gruppen eine Unfallversichrung für 52, - € pro Jahr und Gruppe abschließen.
- Träger von Rehabilitationssport,die nicht Mitglied im Landessportbund sind,können aber den Service der ARAG – Sportversicherung nutzen und Verträge zur Vereinshaftpflicht ( 192, - € pro Jahr, bis 150 Personen) und zur Unfallversicherung abschließen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum Leistungsumfang erhalten sie bei: Versicherungsbüro
beim Landessportbund Sachsen e.V.
Goyastraße 2 d, 04105 Leipzig
Telefon ( 0341) 216 31 33 oder Fax (0341) 980 93 50
Ansprechpartner: Herr Oha
Nicht im Sport organisierte Träger von Herzgruppen können sich auch wenden an:
www.fairsicherungsläden.de
Fairsicherungsbüro Cornelia Trentzsch
An der Pikardie 2
01277 Dresden
0351-2512379
info@fairsicherung-dresden.de
Viele andere Versicherungsunternehmen sind leider nicht bereit, für kranke Menschen in
Rehabilitationssportgruppen eine Versicherung anzubieten.
Zuzahlung der Krankenkassen
Patienten, die in ein DMP für koronare Herzkrankheit eingeschrieben sind, können auch nach Ablauf der Regeldauer des Rehabilitationssports von ihrer Krankenkasse profitieren.
So beteiligt sich die BARMER Ersatzkasse z.B. an den Kosten für die Teilnahme an einer Herz-Nachfolgegruppe bei Vorlage einer Abrechnung durch den Leistungserbringer.
Mitglieder der DAK berichten von der problemlosen Genehmigung einer Nachfolgeverordnung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Nachfragen lohnt sich also, da ein einheitliches Handeln der Krankenkassen nicht zu erwarten ist.
Mitgliedschaft / Zuzahlung in Herzgruppen
Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal Nachdrücklich auf das Verbot von Zuzahlungen und die Freiwilligkeit einer Mitgliedschaft im Verein hin.
Verstöße haben den Verlust der Anerkennung des Trägers als Leistungserbringer für Rehabilitationssport zur Folge und verlieren damit die Möglichkeit zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Die verordnete Teilnahme am Rehabilitationssport ist eine Sachleistung, die von den Kostenträgern gewähr wird. Als solche ist die durch die Rahmenvereinbarung definierte Leistung frei von Zuzahlungen oder Kostenbeteiligungen der Herzgruppenteilnehmer jeglicher Art zu erbringen.
Mit den aktuell geltenden Vergütungssätzen gelten die Kosten gegenüber den Leistungserbringern als vollständig abgegolten.
Das bedeutet, dass die verordnete Teilnahme weder von einer Mitgliedschaft im Trägerverein, noch von anderen Zuzahlungen abhängig gemacht werden darf.
Solche Zahlungen sind lediglich für vom Verein außerhalb der vergüteten Übungsveranstaltungen angebotene Leistungen zulässig, die Entscheidung darüber, ob diese in Anspruch genommen werden möchten, obliegt jedoch den Teilnehmern selbst.
Die Krankenkassen unterstützen jedoch ausdrücklich eine freiwillige Mitgliedschaft in
unseren Vereinen, nicht zuletzt, um durch Heranführung zum lebenslangen Sporttreiben die angestrebte Nachhaltigkeit zu sichern.
Um späteren Auseinandersetzungen mit einzelnen Teilnehmern vorzubeugen empfehlen
viele Landesverbände inzwischen die Anfertigung von Beratungsprotokollen.
Das Muster eines solchen Protokolls finden sie unter www.lvs-pr.de /Qualitätsmanagement/ Dokumentationen.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung mit den Kostenträgern:
1. Sie als Leistungserbringer rechnen direkt mit dem Rehabilitationsträger (Kostenträger) ab.
- Sammelrechnung bezogen auf den Kostenträger und den einzelnen Teilnehmer viertel- oder halbjährlich mit folgenden Unterlagen:
- Anschreiben mit Institutionskennzeichen, Kontoangaben und Gesamtsumme für alle Teilnehmer einer Kasse (Musterbrief unter Formulare/Anträge)
- gültige Verordnung von jedem Teilnehmer (bei der Erstabrechnung das Original, bei jeder weiteren Abrechnung als Kopie) ACHTUNG! Fertigen Sie sich genügend Kopien.
- Anwesenheitsliste (unter Formulare/Anträge) (Auf dieser Liste nur die Termine und Unterschriften der tatsächlichen Teilnahme, keine Begründungen für Ausfälle, Krankheiten usw.)
2. Abrechnung über beauftragte Dritte (maschinelle Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V, z. B. Opta data)
3. Wir empfehlen unseren Herzgruppen dringend die Abrechnung über die Landesorganisation Hamburg HerzInForm. Kontakt: Herr Engelhardt Tel. 040/22802364, E-Mail: info@herzinform.de
Wichtige Anschriften zur Abrechnung des Rehabilitationssports
AOK Plus
Geschäftsbereich Leistungen
Fachbereich Reha/Vorsorge 1
Team Reha/Vorsorge Chemnitz 2
Bahnhofstraße 6
08340 Schwarzenberg
Deutsche Angestellten Krankenkasse
Vertragsbereich Sachsen
Postfach 120644
01007 Dresden
IKK Sachsen
DDG Rechnungsprüfstelle der IKK Sachsen
Postfach
45120 Essen
Barmer Ersatzkasse
DDG Rechnungsprüfstelle der Barmer
Postfach
45120 Essen
Kaufmännische Krankenkasse
c/o Medent-Rechnungsprüfstelle
Dr.Winterling-Straße 22
94234 Viechtach
Knappschaft
Verwaltungsstelle Saarbrücken
KV Abrechnung
Talstraße 15
66119Saarbrücken
Techniker Krankenkasse
Abrechnungszentrum 1
Postfach 130665
47106 Duisburg